Die Früherkennung von Krankheiten ist eine wichtige Präventionsmaßnahme. Je früher schwere Krankheiten erkannt werden, desto besser sind (zumeist) die Möglichkeiten, darauf medizinisch zu reagieren.
Die gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen sind abhängig vom Geschlecht und Alter und sind in unterschiedlichen Abständen vorgesehen.
Krebsvorsorge beim Mann (Prostata) ab 45 Jahren
(1 x jährlich)
- Anamnese (Erhebung der medizinischen Vorgeschichte des Patienten)
- Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane
- Enddarmaustastung zur Untersuchung der Prostata
- Untersuchung örtlicher Lymphknoten
- Beratung zum Untersuchungsergebnis
Hautkrebsscreening (Frauen und Männer alle 2 Jahre) ab 35 Jahren
- Anamnese (Erhebung der medizinischen Vorgeschichte des Patienten)
- Untersuchung der gesamten Haut
- Beratung zum Untersuchungsergebnis
Allgemeiner Gesundheits-Check-up zur Früherkennung (Frauen und Männer alle 3 Jahre) ab 35 Jahren
- Anamnese (Erhebung der medizinischen Vorgeschichte der Patientin)
- körperliche Untersuchung
- Kontrolle der Blutfettwerte und des Blutzuckers
- Kontrolle des Urins
- Beratung zum Untersuchungsergebnis
- Innerhalb des Check-Ups (einmalig) Screening auf eine Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion
Darmkrebsvorsorge (Frauen und Männer jährlich ab 50 Jahren)
- Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl
Früherkennung eines Bauchaortenaneurysma (Frauen und Männer) ab 65 Jahren
- Einmalige Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader
IGeL-Leistungen – auf Anfrage