Grundsätzlich werden in unserer Praxis
E-Rezepte ausgestellt. D. h. in der Regel erhalten Sie kein Rezept auf Papier, sondern wir erstellen eine elektronische Datei für ihre Versichertenkarte. Mit ihrer Versichertenkarte können Sie dann in jeder Apotheke das Rezept einlösen. Sie haben zwei Möglichkeiten Rezepte/Überweisungen zu erhalten:
1.
Rezeptabholung persönlich in der Praxis
Das Rezept wird Ihnen in unserer Praxis ausgestellt. Für das Rezept wird eine elektronische Datei erstellt, die Sie mit ihrer Versichertenkarte in der Apotheke einlösen können. Sie erhalten i. d. R. keinen Papierausdruck mehr.
2.
Das Rezept „Online“ mit dem Formular auf unserer Website bestellen
Voraussetzung ist: Die Versichertenkarte für das Quartal liegt vor oder wird VORHER zum Einlesen vorbeigebracht. Sie müssen nicht persönlich kommen. Sie können gern eine Vertretung bitten, die Karte einlesen zu lassen (z. B. immer am Quartalsanfang).
Sie bestellen Ihr Rezept online mit dem Bestellformular (siehe Rezepte/Überweisungen) und wir "senden" Ihnen (die Datei wird an einen externen Server gesendet und mit Ihrer Karte abgerufen) das Rezept. Sie brauchen nicht mehr in die Praxis kommen um das Rezept abzuholen, sondern gehen mit ihrer Versichertenkarte direkt in die Apotheke.
WICHTIG
Die online-Bestellung von E-Rezepten kann jedoch nur für sogenannte „Wiederholungsrezepte“ genutzt werden. D. h. bekommen Sie bei uns dauerhaft/wiederkehrend Medikamente verschrieben, können diese Medikamente als E-Rezept ausgestellt werden. Das E-Rezept kann nicht für Betäubungsmittel, Privatrezepte sowie Heil- und Hilfsmittel ausgestellt werden!
Aus rechtlichen Gründen muss ein E-Rezept zusätzlich geprüft und freigeschaltet werden. Die Freischaltungen erfolgen i. d. R. nach der Sprechstunde.
Das heißt, E-Rezepte sind erst nach der Freischaltung am darauffolgenden Tag (dienstags bis samstags) einlösbar!
Das E-Rezept ist kein automatischer Prozess. Hat die Praxis geschlossen (Urlaub, Feiertage) werden auch keine E-Rezepte ausgestellt, bzw. freigeschaltet. Wie ein Rezept auf Papier ist auch ein E-Rezept nur 1 x verwendbar.